Wenn das Jobcenter nicht die volle Miete zahlt

Thu, 09 Dec 2021 12:15:11 +0000 von Marion Schaper


Das Diakonische Werk berät bei finanziellen Problemen, z.B., wenn das Geld vom Jobcenter nicht für die Miete reicht.

Wer nicht genügend Einkommen hat, bekommt auf Antrag beim Jobcenter neben einer Pauschale für seinen Lebensbedarf auch die volle Miete bezahlt. Gilt die Miete als zu hoch, fordert das Jobcenter die Leistungsberechtigten auf, die Miete zu senken. Nach einer Frist von 6 Monaten muss gegebenenfalls ein Teil der Miete selbst gezahlt werden. Dieses Geld fehlt dann bei Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs.

In der Corona-Zeit hat der Gesetzgeber hier bewusst eine Ausnahme gemacht. Wer in dieser Zeit finanzielle Hilfe benötigt, soll sich nicht auch noch Sorgen um die Wohnung machen müssen. Eine Kostensenkung (z.B. durch Umzug oder Untervermietung) wird daher erst einmal nicht gefordert.

Was oft nicht bekannt ist: Das gilt nicht nur für Menschen, die in der Corona-Zeit erstmalig ALG 2 („Hartz IV“) beziehen, sondern auch für alle, die schon zuvor Leistungen vom Jobcenter erhalten haben.

Wer nach dem 01.03.2020 zur Senkung der Kosten der Unterkunft aufgefordert wurde (teils als Umzugsaufforderung bezeichnet) oder nach einem Umzug nicht die volle neue Miete bekam, sollte jetzt einen Überprüfungsantrag stellen. Wichtig ist, den Antrag noch in diesem Jahr zu stellen, sonst ist keine Nachzahlung mehr für 2020 möglich. Das Diakonische Werk unterstützt Sie gerne dabei.

Die Sozialberatung ist montags und mittwochs unter Telefon 05761 / 3732 sowie dienstags und donnerstags unter Telefon 05021 / 979613 erreichbar. Wer möchte, kann sein Anliegen auch per E-Mail mitteilen an die Adresse sozialberatung.dwnienburg@ evlka.de oder per WhatsApp an 05021979613. Auch die anderen Beratungsdienste des Diakonischen Werks sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar. 

Aktuelle Kontaktdaten und Informationen gibt es unter www.dw-nienburg.de und www.diakonie-stolzenau.de
Quelle: pixabay
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