Härtefallhilfen für Brennstoffkosten in 2022 können beantragt werden

Fri, 12 May 2023 10:08:34 +0000 von Marion Schaper

Für viele war es ein Schock, als sie im letzten Jahr die Brennstoffrechnung erhielten. Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen, hatten oft mit einer Vervielfachung ihrer Kosten zu kämpfen. Jetzt gibt es rückwirkend Hilfen vom Staat, teilt das niedersächsische Wirtschaftsministerium mit. Alle Privathaushalte, die mit ‚nicht leitungsgebundenen Energieträgern‘ heizen, können ab dem 4. Mai rückwirkend für das Jahr 2022 einen entsprechenden Antrag stellen. Hierzu wird zu diesem Datum ein Onlineportal freigeschaltet.

Zuschüsse können diejenigen erhalten, die mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro, Beträge unter 100 Euro werden nicht erstattet. Entscheidend sind nicht die persönlich bezahlten Kosten, sondern die sogenannten Referenzkosten, die bundeseinheitlich für 2021 festgesetzt wurden. Diese sind für Heizöl 71 Cent/Liter, für Flüssiggas 57 Cent/Liter und für Pellets 24 Cent/Kilogramm. Auch wenn man mit Kohle, Briketts oder Holzscheiten heizt, gibt es entsprechende Erstattungen. Wer also mindestens doppelt so viel zahlen musste wie die Referenzbeträge, kann eine entsprechende Erstattung beantragen.

Wichtig ist, dass die entsprechenden Rechnungen und Kontoauszüge eingereicht werden. Genaue Informationen und einen Link zur Antragstellung und zu einem Beispielrechner können hier gefunden werden:

Für Personen, die lieber einen Antrag in Papierform stellen möchten, wird laut Ministerium auch eine Möglichkeit gefunden.

Kontakt: 
Energiekostenberatung des Diakonischen Werkes Nienburg (Wolfgang Lippel) 
Telefon: 05021 979615 (auch für WhatsApp) 
Email: ekb.dwnienburg@evlka.de
Offene Sprechstunde: donnerstags von 10.00 bis 12.00 Uhr
Friedrichstraße 20 in Nienburg
Quelle: pixabay
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