Das Diakonische Werk hat in Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Soziale Grechtigkeit im Landkreis Nienburg einen offenen Brief an Herrn Spahn verfasst, der in der Harke am Sonntag vom 08.03.2020 veröffentlich worden ist und hat sowohl die Bundestagsabgeordneten im Kreis Schaumburg als auch Ministerpräsident Stefan Weil und Gesundheitsministerin Carola Reimann angeschrieben, um auf eine große Ungerechtigkeit im Pflegestärkungsgesetz aufmerksam zu machen.
Wir würden uns freuen, wenn sich, auch in den Zeiten von Corona, noch andere fänden, die dieses Anliegen unterstützen.
Unser Brief an Herrn Spahn lautet:
Wir würden uns freuen, wenn sich, auch in den Zeiten von Corona, noch andere fänden, die dieses Anliegen unterstützen.
Unser Brief an Herrn Spahn lautet:
Nienburg, den 04.03.2020
Folgen des Pflegestärkungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Spahn,
als Bündnis für soziale Gerechtigkeit, das Teil des NetzWerkes im Landkreis Nienburg ist, und sich die kritische Begleitung sozialer Themen im Landkreis Nienburg zur Aufgabe gemacht hat, wenden wir uns mit diesem Schreiben an Sie.
Wir möchten Sie auf eine Entwicklung im Zusammenhang mit dem Pflegestärkungsgesetz aufmerksam machen, die aus unserer Sicht zu unverhältnismäßigen Härten führt.
Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes, das wichtige Eckdaten, wie die Erhöhung/Einführung von Tarifen für Pflegepersonal, sowie die finanzielle Entlastung der Angehörigen beinhaltet.
Allerdings haben wir den Eindruck, dass die Maßnahmen zur Behebung des einen Notstands einen anderen Notstand hervorrufen.
Wir fragen uns, ob die Konsequenzen dieses Gesetzes nicht zu Ende gedacht oder die finanziellen Folgen wissentlich auf eine Gruppe abgewälzt worden sind, die keine Lobby hat.
Das Problem, das sich aktuell stellt, ist, dass die erhebliche Erhöhung des Eigenanteils zwischen 400 € und 500 € pro Monat in voller Höhe zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime geht. Mehr oder minder belaufen sich die Eigenanteile bei uns im kleinstädtischen Raum nach der Erhöhung bereits +/- 100 € auf 2.000 € pro Monat. Nur wenige haben aber eine Rente in dieser Höhe.
Die Erhöhung bedeutet für sehr viele Bewohner und Bewohnerinnen, dass sie Sozialhilfe beantragen müssen, beziehungsweise vorher noch bis zu dem Schonbetrag von 5.000 € ihre Ersparnisse einsetzen müssen. Wie bitter, wenn man in seinem letzten Lebensabschnitt noch diesen schweren Schritt gehen muss. Dies sollte unbedingt verhindert werden. Und zwar nicht dadurch, dass Angehörige, die weitestgehend von einer Heranziehung befreit sind, womöglich dennoch zahlen, um den Elternteilen die Scham zu ersparen Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.
Das Pflegestärkungsgesetz muss unseres Erachtens dringend nachgebessert werden. Die Erhöhung der Pflegekosten kann und darf nicht ausschließlich zu Lasten der Bewohner und Bewohnerinnen, beziehungsweise zu Lasten der Kommunen und damit aller Steuerzahlenden gehen. Schließlich zahlen alle ihren Beitrag zur Pflegekasse.
Es gäbe andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine Erhöhung des Pflegegeldes im Zusammenhang mit einer Erhöhung des Anteils zur Pflegeversicherung oder eine Deckelung des Eigenanteils in sozial verträglicher Höhe. Auch die Einführung von Instrumentarien, wie zum Beispiel einem Pflegewohngeld oder einer Bürger-Innenversicherung könnte Härten vermeiden.
Sehr geehrter Herr Spahn,
als Bündnis für soziale Gerechtigkeit, das Teil des NetzWerkes im Landkreis Nienburg ist, und sich die kritische Begleitung sozialer Themen im Landkreis Nienburg zur Aufgabe gemacht hat, wenden wir uns mit diesem Schreiben an Sie.
Wir möchten Sie auf eine Entwicklung im Zusammenhang mit dem Pflegestärkungsgesetz aufmerksam machen, die aus unserer Sicht zu unverhältnismäßigen Härten führt.
Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes, das wichtige Eckdaten, wie die Erhöhung/Einführung von Tarifen für Pflegepersonal, sowie die finanzielle Entlastung der Angehörigen beinhaltet.
Allerdings haben wir den Eindruck, dass die Maßnahmen zur Behebung des einen Notstands einen anderen Notstand hervorrufen.
Wir fragen uns, ob die Konsequenzen dieses Gesetzes nicht zu Ende gedacht oder die finanziellen Folgen wissentlich auf eine Gruppe abgewälzt worden sind, die keine Lobby hat.
Das Problem, das sich aktuell stellt, ist, dass die erhebliche Erhöhung des Eigenanteils zwischen 400 € und 500 € pro Monat in voller Höhe zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime geht. Mehr oder minder belaufen sich die Eigenanteile bei uns im kleinstädtischen Raum nach der Erhöhung bereits +/- 100 € auf 2.000 € pro Monat. Nur wenige haben aber eine Rente in dieser Höhe.
Die Erhöhung bedeutet für sehr viele Bewohner und Bewohnerinnen, dass sie Sozialhilfe beantragen müssen, beziehungsweise vorher noch bis zu dem Schonbetrag von 5.000 € ihre Ersparnisse einsetzen müssen. Wie bitter, wenn man in seinem letzten Lebensabschnitt noch diesen schweren Schritt gehen muss. Dies sollte unbedingt verhindert werden. Und zwar nicht dadurch, dass Angehörige, die weitestgehend von einer Heranziehung befreit sind, womöglich dennoch zahlen, um den Elternteilen die Scham zu ersparen Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.
Das Pflegestärkungsgesetz muss unseres Erachtens dringend nachgebessert werden. Die Erhöhung der Pflegekosten kann und darf nicht ausschließlich zu Lasten der Bewohner und Bewohnerinnen, beziehungsweise zu Lasten der Kommunen und damit aller Steuerzahlenden gehen. Schließlich zahlen alle ihren Beitrag zur Pflegekasse.
Es gäbe andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine Erhöhung des Pflegegeldes im Zusammenhang mit einer Erhöhung des Anteils zur Pflegeversicherung oder eine Deckelung des Eigenanteils in sozial verträglicher Höhe. Auch die Einführung von Instrumentarien, wie zum Beispiel einem Pflegewohngeld oder einer Bürger-Innenversicherung könnte Härten vermeiden.
Wir bitten Sie, sich für eine deutliche Verbesserung der Situation der Heimbewohner und- bewohnerinnen einzusetzen. Natürlich stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten, was Sie in dieser Angelegenheit zu unternehmen gedenken.
Dieses Schreiben, das wir ebenfalls an die Bundestagsabgeordneten hier im Kreis, sowie an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten und die Niedersächsische Gesundheitsministerin gerichtet haben, werden wir zeitnah auch als offenen Brief der örtlichen Presse übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
für das Bündnis für Soziale Gerechtigkeit
Marion Schaper Werner Behrens
Diakonisches Werk DGB – Region Niedersachsen-Mitte
Bündnis für Soziale Gerechtigkeit
Bündnis für Soziale Gerechtigkeit
c/o
Marion Schaper
Diakonisches Werk
Wilhelmstraße 14
31582 Nienburg
Tel.: 05021-979612
Mail: Marion.Schaper@evlka.de