Die Energiekostenberatung des Diakonischen Werkes Nienburg, die Anfang des Jahres neu eingerichtet worden ist, war in den letzten Monaten zum großen Teil damit beschäftigt, mit Ratsuchenden die Anträge auf Brennstoffkostenhilfe für 2022 zu erläutern und gemeinsam auszufüllen. Dies betraf Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (also Heizöl, Flüssiggas, Pellets und anderen) heizen und dafür im Vorjahr erhebliche Mehrkosten hatten. Dieses Bundesprogramm ist im Oktober ausgelaufen, hier können keine Anträge mehr gestellt werden. Nach aktuellen Informationen wird das Programm auch nicht verlängert.
Das Programm der Strom- und Gaspreisbremse wird dagegen bis April 2024 fortgeführt. Hier wird der Preis jeweils für die ersten 80 Prozent vom Gasverbrauch auf 12 Cent pro Kilowattstunde und beim Stromverbrauch auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Die Beratungsstelle steht laut der Geschäftsführerin Marion Schaper auch für weitere Fragestellungen rund um das Thema Energiekosten, WohngeldPlus und Haushaltsplanung Verfügung, da es nach den diversen Preissteigerungen erheblichen Beratungsbedarf gibt. Die Energiepreise sind zwar im Vergleich zu 2022 deutlich gesunken, aber immer noch höher als in den Jahren davor. Hier haben viele Menschen Probleme, diese zu bezahlen, gerade wegen der gestiegenen Preise für andere Güter des täglichen Bedarfes. Da gilt es, Energiesperren zu vermeiden und Vereinbarungen mit den Versorgern zu treffen.
Es kann der Berater Wolfgang Lippel auch dabei helfen, eine Haushaltsplanung durchzuführen. Dazu werden sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben erfasst. Dann wird gemeinsam besprochen, wie Kosten gesenkt oder weitere Einnahmen (zum Beispiel durch Anträge auf staatliche Leistungen) erzielt werden können. Ein leicht verständliches und auszufüllendes Formular ist bei der Beratungsstelle erhältlich.
Seit Anfang des Jahres gibt es auch das neue WohngeldPlus, das wesentlich mehr Haushalten als vorher offensteht. Hier lohnt es sich, eine erste grobe Berechnung vorzunehmen, ob ein Anspruch besteht. Die Anträge sind bei den jeweiligen Kommunen erhältlich.
Auch bei Beziehenden von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe kann geprüft werden, ob es Möglichkeiten zur Hilfe gibt. Bei Nachzahlungen bei der Strom- oder Gasjahresrechnung können Anträge auf Übernahme gestellt werden. Bei Gas wird die Nachzahlung, soweit der Verbrauch angemessen ist, vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen. Bei Stromnachzahlungen können Anträge auf ein Darlehen zur Übernahme gestellt werden. Auch hier kann die Beratungsstelle helfen.
Personen, die eigentlich keine dieser Sozialleistungen beziehen, können in dem Monat, in dem die Gasjahresrechnung kommt, nur für diese Zeit einen Leistungsanspruch haben. Hier gilt es schnell zu handeln, da die Anträge in dem jeweiligen Monat gestellt werden müssen.
Eine offene Sprechstunde findet jeweils donnerstags von 10 bis 12 Uhr statt. Telefonisch ist Herr Lippel donnerstags unter 05021-979615 und per E-Mail unter ekb.dwnienburg@evlka.de zu erreichen.
Eine offene Sprechstunde findet jeweils donnerstags von 10 bis 12 Uhr statt. Telefonisch ist Herr Lippel donnerstags unter 05021-979615 und per E-Mail unter ekb.dwnienburg@evlka.de zu erreichen.
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