Es gibt neue Mietrichtwerte bei Bürgergeld und Sozialhilfe.
Dies bedeutet: Höhere Mieten können jetzt auch rückwirkend berücksichtigt werden. Hierzu sollten zeitnah Anträge gestellt werden.
Dies bedeutet: Höhere Mieten können jetzt auch rückwirkend berücksichtigt werden. Hierzu sollten zeitnah Anträge gestellt werden.
- Für Wohngeld gilt: Die Anpassung an höhere Mieten ist ab Januar geplant. Besonders gute Chancen werden voraussichtlich RentnerInnenmit mindestens 33 Grundrentenzeiten haben.
- Wichtig für Familien: Wohngeld und Kinderzuschlag können gleichzeitig bezogen werden.
Beratung und Information erhalten Sie über die Sozialberatung:
- Telefonisch und per WhatsApp unter derselben Nummer Dienstag- und Donnerstagnachmittag unter 05021 / 979613
- Offene Sprechstunde: donnerstags von 09:30 – 12:00 Uhr
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