Unterstützung bei steigenden Mietkosten für BezieherInnen von Bürgergeld und Sozialhilfe

Sat, 17 Aug 2024 09:50:34 +0000 von Marion Schaper

Es gibt neue Mietrichtwerte bei Bürgergeld und Sozialhilfe.

Dies bedeutet: Höhere Mieten können jetzt auch rück­wirkend berücksichtigt werden. Hierzu sollten zeitnah Anträge gestellt werden.

  • Für Wohngeld gilt: Die Anpassung an höhere Mieten ist ab Januar geplant. Besonders gute Chancen werden voraussichtlich RentnerInnenmit mindestens 33 Grundrentenzeiten haben.

  • Wichtig für Familien: Wohngeld und Kinderzuschlag können gleichzeitig bezogen werden.

Beratung und Information
erhalten Sie über die Sozialberatung:

  • Telefonisch und per WhatsApp unter derselben Nummer Dienstag- und Donnerstagnachmittag unter 05021 / 979613
  • Offene Sprechstunde:  donnerstags von 09:30 – 12:00 Uhr
Quelle: pixabay
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