In der Zeit vom 18.10. bis 08.11. ist Herr Becker im Urlaub. In der Zeit findet keine Soziale Beratung statt. Ab dem 09.11. können wieder persönliche Beratungstermine telefonisch abgesprochen werden.
Vom 25.10. bis zum 29.10. bleibt der Arbeitsbereich "Kur und Erholung" geschlossen. Ab dem 02.11. können mit Frau Krüger telefonisch persönliche Beratungstermine vereinbart werden.
Die Beratungsgespräche erfolgen dann unter Einhaltung der 3-G-Regel, sofern die Pandemielage dies zulässt.
Nanett Krüger vom Diakonischen Werk berät an einer Kur interessierte Mütter und Väter
2020 sei die Belegung in Mutter-Kind-Kliniken auf 57 Prozent gesunken, ist einem Bericht des Müttergenesungswerks zu entnehmen. Rund 42000 weniger Mütter, Väter und Kinder haben demnach Kurmaßnahmen in Anspruch genommen, der Bedarf sei durchaus höher.
Unter anderem heißt es in dem Bericht: „Extreme Erschöpfung, ständige Anspannung und große Verunsicherung – so lässt sich die momentane Situation, vor allem von Müttern nach15 Monaten Corona-Pandemie zusammenfassen. Sie können nicht mehr! Und trotzdem haben viele in 2020 auf eine Kur verzichtet; aus Angst vor einer Ansteckung oder auch aus Sorge, die Kinder könnten noch mehr Unterricht verpassen.
Die Zahlen, die das Müttergenesungswerk im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz vorstellt, belegen dies ausdrücklich. Aktuell liegt die Belegung bei 70 bis 90 Prozent. Mit rückläufigen Inzidenzzahlen versuchen die Kliniken, auch das Therapieangebot schrittweise wieder auszubauen. Die Hygieneregeln gelten jedoch weiter.
Die Corona-Pandemie ist längst nicht vorbei und die enormen Belastungen durch Homeoffice, Haushalt, monatelange Schließungen von Schulen und Kitas, Betreuung und Lernen zu Hause und fehlende Unterstützungssysteme haben tiefe Spuren hinterlassen.
Mütter, die jetzt in eine Kurmaßnahme kommen, sind am Limit. Ihre Kräfte sind aufgebraucht. 82 Prozent der Patientinnen leiden an Erschöpfungszuständen bis zum Burn-out. Der Beziehung Mutter-Kind beziehungsweise Vater-Kind in den Kurkliniken muss wesentlich mehr Aufmerksamkeit eingeräumt werden, denn auch die leidet stark in der Krise und Kinder zeigen vermehrt Verhaltensauffälligkeiten.
Wer eine Mutter-Kind-Kur, Mütterkur, Vater-Kind-Kur oder Kur als pflegende Angehörige benötigt, sollte sich beim Diakonischen Werk, Wilhelmstraße 14 in Nienburg, beraten lassen, um das individuell „richtige“ Kurhaus zu finden. Nanett Krüger steht für die Vereinbarung eines Beratungstermins dienstags bis freitags in der Zeit von 09.00 bis12.00 Uhr telefonisch zur Verfügung. Erreichbar ist sie unter Telefon (05021) 979611 (auch per WhatsApp-Nachricht) oder per E-Mail an nanett.krueger@evlka.de.
Auch für mögliche finanzielle Schwierigkeiten, die von Betroffenen als Hindernis für eine Kur angesehen werden (Eigenanteil oder auch Taschengeld) finde das Diakonische Werk eine Lösung, ist Nanett Krüger überzeugt.
Gestern berichtete der NDR in "Hallo Niedersachsen" über die Problematik der drastisch steigenden Eigenanteile in der stationären Pflege, unter anderem aus Nienburg.
Das Bündnis für Soziale Gerechtigkeit im Landkreis Nienburg, dem auch das Diakonische Werk Kirchenkreis Nienburg angehört, hatte diesbezüglich mit dem NDR Kontakt aufgenommen.
Eigenanteile in der stationären Pflege steigen weiter drastisch
Vor einem Jahr hat sich das Bündnis für soziale Gerechtigkeit schon einmal mit der erheblichen Erhöhung der Eigenanteile in der stationären Pflege, die im Zuge des neuen Pflegestärkungsgesetzes erhoben wurden, beschäftigt (die HARKE berichtete mehrfach).
Das Bündnis hat damals auf die prekäre Situation der Betroffenen in den Pflegeeinrichtungen und Altenheimen aufmerksam gemacht und sowohl Herrn Spahn, Herrn Weil und Frau Reimann angeschrieben, als auch Gespräche mit Bundestagsabgeordneten geführt. Leider konnte zwar auf das Problem aufmerksam gemacht werden, aber bisher gibt es keine befriedigende Lösung, weder auf Bundes-, noch auf Landesebene.
Aktuell mehren sich verzweifelte Anrufe bei Mitgliedern des Bündnisses, denn es stehen neuerlich immense Erhöhungen der Eigenanteile in den Pflegeeinrichtungen an.
„Es ist wirklich prekär“, so Marion Schaper, Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes und Mitglied im Bündnis, „nun hat man es recht gut geschafft, die vulnerablen Gruppen vor dem Virus zu schützen und prompt droht vielen jetzt der finanzielle und soziale Absturz“.
Anlass für diese Aussage ist die zweite große Erhöhung der Eigenanteile in den Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Pflegestärkungsgesetz.
„Wir kennen belegte Fälle, in denen der Eigenanteil innerhalb eines Jahres um rund 50 % gestiegen ist“, so Maron Schaper. „Man muss sich das vorstellen, von rund 1.400 € vor einem Jahr auf voraussichtlich 2.100 € ab April nach den noch anstehenden Pflegesatzverhandlungen. In jedem anderen Bereich würde man da wohl von Sittenwidrigkeit sprechen.“
Begründet werden die Erhöhungen vor allem auch mit den gestiegenen Tarifen in der Pflege. Das sieht das Pflegestärkungsgesetz vor, ist in der Pandemie versprochen worden und mehr als gerechtfertigt.
Dazu meint allerdings Werner Behrens, Vorsitzender vom ver.di und DGB Ortsverein Nienburg und Koordinator des Bündnisses: „Mit einem bundesweiten Tarifvertrag wollten ver.di und der Bundesverband Arbeitgeber in der Pflegebranche ( BVAP ) für Mindestbedingungen in der Altenpflege sorgen. Die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages für die Altenpflege, wie es der Bundesarbeitsminister angestrebt hat, wird es nicht geben. Die Caritas hat sich dagegen ausgesprochen und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat massiv Stimmung gegen die geplante Allgemeinverbindlichkeitserklärung gemacht. Ebenso die privaten Pflegeanbieter.“
Deshalb stellt sich dem Bündnis die Frage: „Kommt außer Klatschen für die Pflege, noch genug von den nun geforderten Geldern beim Personal an?“
Insgesamt zeigt sich hier ein strukturelles Problem des Pflegestärkungsgesetzes, das quasi alle Kostensteigerungen auf die Betroffenen abwälzt. Entweder müssten die Eigenanteile auf einem sozial verträglichen Niveau, wie z. B. in Schleswig-Holstein, gedeckelt werden oder das Land müsste endlich, wie auch im Bereich der ambulanten Pflege und der Tagespflege, die Investitionskosten bezuschussen, Das würde eine Entlastung von gut 500 € im Monat bedeuten. Die Einführung eines Pflegewohngeldes könnte ebenfalls Erleichterung für die Betroffenen schaffen.
Wenn nichts passiert, dann werden wieder viele Betroffene Grundsicherung beantragen müssen, und zwar obwohl sie, gemessen an der Durchschnittsrente in Niedersachsen von 1.325 €, bei Frauen 981 €, eine deutlich überdurchschnittliche Rente haben. Sie müssen bis auf 5.000 € alle Ersparnisse aufbrauchen und werden zum „Sozialfall“. Bei der letzten Erhöhung in 2020 hat dies allein im Landkreis Nienburg 100 Personen getroffen.
Das Bündnis ist sich einig, dass hier akuter Handlungsbedarf besteht und wird weitere Schritte unternehmen und diese Ungerechtigkeit anprangern um eine Lösung zu finden.
„Wir haben uns lange gefragt, wo eigentlich die Menschen Hilfe suchen, die als Folge der Pandemie in finanzielle Schieflagen geraten sind“, erklärt Marion Schaper, Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes in Nienburg. „Jetzt wissen wir es. Sie haben die ganze Zeit über versucht, sich mit Bordmittel und Unterstützung aus dem Familien- und Freundeskreis irgendwie über Wasser zu halten. Aber nun rollt die Welle auf uns zu. Was wir gerade sehen, ist allerdings nur die Spitze des Eisberges.“
Aus Scham haben viele Betroffene lange versucht, das Problem zu vertuschen, aber irgendwann geht das nicht mehr.
„Niemand muss sich schämen, öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen“, meint auch Clemens Becker, Sozialberater im Diakonischen Werk. „Und schon gar nicht, wenn er/sie wegen äußerer Umstände in eine finanzielle Krise geraten ist. Dafür gibt es schließlich die entsprechenden Gesetze und den Anspruch auf staatliche Hilfen.“
Die Pandemie betrifft die gesamte Gesellschaft. In den Medien wird meist über die betroffenen Branchen berichtet, aber es geht nicht nur um fehlende Einkaufs- oder Sportmöglichkeiten: Gegenüber Januar 2020 gibt es mehr als 30% neue Arbeitslose, zudem sind seit März mindestens 2 Millionen (teils über 5 Millionen) Menschen mehr in Kurzarbeit als in früheren Jahren. Das hat Folgen, die sich erst jetzt zeigen.
Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit bedeuten, dass eine Finanzierung, die bisher sorgfältig geplant war, nicht mehr funktioniert. Die Raten für Auto oder Haus können nicht mehr bezahlt, das Studium kann nicht mehr finanziert werden. Oft fehlt auch der Minijob, der auch für viele ALG 2-Empfänger wichtig war, denn die Regelsätze reichen kaum zum Leben. Und eine Perspektive ist noch immer nicht in Sicht.
Trotz der begrüßenswerten Neuerung in der Gesetzgebung, nach der das Jobcenter oder der Landkreis ggf. den Computer zahlen, gibt es noch immer viele Kinder, deren Eltern ebenfalls wenig Geld haben, aber keinen Schulcomputer finanziert bekommen. Dies betrifft EmpfängerInnen von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, deren Geld gerade bei mehreren Kindern oft nicht für den die Computer reicht reichen.
„Besonders Alleinstehende, Alleinerziehende und Kinder leiden unter den fehlenden Kontakt- und Betreuungsmöglichkeiten“ kann Nanett Krüger aus ihrer Erfahrung in der Kurvermittlung berichten. „Alle sind von der langen Krisenzeit erschöpft. Wir sind froh, dass wir trotz der aktuellen Einschränkungen Kuren vermitteln können und hoffen, dass noch mehr Mütter und Väter dies in Anspruch nehmen“
“MigrantInnen leiden besonders unter der Corona- Krise“, weiß Julia Gehrmann Migrationsberaterin, „denn diese droht alle bisher erreichten Fortschritte bei der Integration zunichtezumachen.”
Ein Großteil von ihnen arbeitet in Branchen, die von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie stark betroffen sind. Sie müssen daher besonders häufig um den Verlust ihres Arbeitsplatzes bangen, wenn Sie ihn nicht schon verloren haben.
Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet dann nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch den? Verlust von Sozialkontakten und der Möglichkeit, die Sprache weiterhin zu verbessern.
Auch für die Kinder bedeutet die Schließung der Schulen und Kitas den Wegfall eines wichtigen Bausteins zum Spracherwerb.
Ebenso führt die häufig beengte Wohnsituation der MigrantInnen dazu, dass die Kinder keinen Rückzug zum Lernen finden können, sodass viele noch weiter zurückfallen und die entstandenen Defizite meistens nicht mehr aus eigener Kraft aufarbeiten können.
“All diese Problematiken haben wir kommen sehen und jetzt, mit einiger Zeitverzögerung liegen die Probleme quasi vor unserer Tür“, so Marion Schaper. “Viele Menschen wissen nicht, was Ihnen zusteht. Zum Beispiel, dass sie trotz Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit Wohngeld und ggf. Kinderzuschlag beantragen können. Oder sie wissen nicht, dass man Arbeitslosengeld 2 auch zusätzlich zu Arbeitslosengeld 1 beantragen kann. Wir möchten Menschen ermutigen, aus der Deckung zu kommen, ihre Scham über Bord zu werfen und sich mit unseren BeraterInnen in Verbindung zu setzen.“
Zurzeit können Sie per Telefon, Mail, Brief und WhatsApp Kontakt aufnehmen.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir ein Formular für die Beantragung von Schulcomputern entwickelt, das Sie an dieser Stelle gerne herunterladen können. Viel Erfolg!!!
Aufgrund der großen Resonanz und aktueller Gesetzesänderungen, haben wir unser Infoblatt überarbeiitet.
Dieses Infoblatt darf gern geteilt werden. Über Rückmeldungen, gerade auch zu Sozialämtern, würden wir uns freuen.
Wenn Sie im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum oder Kirchenkreis Nienburg wohnen, dann können Sie sich für weitere Fragen und Hilfe gern an uns wenden. Gern prüfen wir auch Ihre Bescheide und unterstützen Sie bei Anträgen oder in schwierigen Situationen.
Wenn Sie außerhalb unseres Einzugsgebiets wohnen, dann können wir leider keine Einzelfallberatung anbieten. Bei allgemeinen Fragen zum Thema Schulcomputer können Sie uns aber gern ansprechen (bitte vorzugsweise per WhatsApp, siehe Infoblatt), wir überarbeiten dann unsere Informationen und senden Ihnen die aktuelle Fassung zu.
Diakonisches Werk berät bei finanziellen Problemen zur Anschaffung von Arbeitsgeräten fürs Homeschooling
Die aktuelle Pandemie bedroht nicht nur die Gesundheit. Soziale und finanzielle Probleme machen den Menschen zu schaffen. Familien wissen oft nicht, wie sie den Computer bezahlen sollen, den ihre Kinder für das Homeschooling benötigen.
Eigentlich sollte die Schule alles bereitstellen, was zum Lernen notwendig sei, sagt Clemens Becker, Sozialarbeiter der Diakonischen Werke Nienburg und Stolzenau-Loccum. Dies sei jedoch oft nicht möglich, insbesondere nicht schnell genug vor dem Hintergrund, dass plötzlich alle Schüler und Schülerinnen zu Hause lernen müssen.
Wer keinen eigenen Computer habe, hätte ein Problem.
Clemens Becker und Marion Schaper, Geschäftsführerin des Diakonischen Werks in Nienburg, sind froh, dass es hier ganz aktuell eine wichtige Änderung gibt, die die Wohlfahrtsverbände schon lange eingefordert haben.
Die Jobcenter übernehmen jetzt in vielen Fällen die Kosten für Schulcomputer. Voraussetzung ist nur, dass der Computer nötig ist, ein Gerät zu Hause nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung steht und dass die Schule kein Gerät zur Verfügung stellen kann. Einen Antrag können alle Eltern stellen, die Geld vom Jobcenter erhalten. Beantragt werden können der Computer mit Zubehör, ein Drucker sowie eine Erstausstattung mit Patronen.
„Streng genommen gilt dies bisher nur für das Jobcenter, die Diakonie sieht jedoch Chancen, dass auch Schüler diese Leistungen erhalten, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungesgesetz erhalten“, teilt die Diakonie mit. Alles andere wäre eine Ungleichbehandlung, meint Clemens Becker, der bei Anträgen gern hilft. Auch Eltern, deren Antrag bisher abgelehnt wurde, sollten sich bei der Diakonie melden.
„Aufgrund der aktuellen Situation sind bis auf Weiteres keine persönlichen Termine möglich, Sie können aber anrufen, schreiben und uns auch über WhatsApp erreichen“, betont Marion Schaper.
Die Sozialberatung ist montags und mittwochs unter Telefon (05761)3732 sowie dienstags und donnerstags unter Telefon (05021)979613 erreichbar. Wer möchte, kann sein Anliegen auch per E-Mail mitteilen an die Adresse sozialberatung.dwnienburg@ evlka.de oder per WhatsApp an (05021)979613. Auch die anderen Beratungsdienste des Diakonischen Werks sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
In diesen Tagen werden in vielen Familien mit schulpflichtigen Kindern Schulbücher und andere Lernmaterialien angeschafft. Hierbei entstehen nicht unerhebliche Kosten.
Für Schulkinder, die Leistungen nach dem SGB II („Hartz 4“) erhalten, zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zum Unterrichtsmaterial: 100 € am 01.08. und 50 € am 01.02. eines Jahres. Dieser Zuschuss ist allerdings nur für Schulranzen und Schreibmaterialien bestimmt, er enthält nicht die Kosten für die Bücher.
Clemens Becker, Sozialarbeiter in den Diakonischen Werken Stolzenau und Nienburg, weist darauf hin, dass Kosten für Bücher, die gekauft werden müssen (z.B. Arbeitshefte oder ein Atlas), vom Jobcenter übernommen werden, und zwar zusätzlich (!) zur Pauschale. Dies gilt aus Sicht der Diakonie analog auch für Schüler, die Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen erhalten.
Hierfür ist ein Antrag notwendig, bei dem Herr Becker im Rahmen seiner Beratungsarbeit im Diakonischen Werk behilflich ist. Er ist jeweils Montag und Mittwoch in Stolzenau erreichbar (05761 / 3732), sowie Dienstag und Donnerstag in Nienburg (05021 / 9796-13)