Das Team des Repair Cafés freut sich, nach der langen Corona bedingten Pause am 03.09. um 17.00 Uhr wieder den Betrieb starten zu können. Angesichts der Pandemie-Bedingungen wird der Ablauf allerdings anders als gewohnt sein.
Wer etwas reparieren lassen möchte, muss sich im Vorfeld bis zum 28.08. unter vhs@kreis-ni.de oder der Telefonnummer 967-600 im Sekretariat der Volkshochschule anmelden, das zu reparierende Gerät nennen und die Kontaktdaten hinterlassen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird jeder Person ein Termin zugewiesen. Die Terminvergabe für den 03.09. zwischen 17.00 und 20.00 Uhr erfolgt dann nach Sichtung der Anfragen am 31.08..
Die Zahl der Reparaturen, die ausgeführt werden können, ist unter diesen Bedingungen natürlich begrenzt. Es kann sein, dass nicht jedem Wunsch entsprochen werden kann.
Während des Repair Cafés gelten die aktuellen Hygieneregeln, inklusive des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Tische, an denen repariert wird, werden mit einer Spuckschutzwand ausgestattet sein.
Bewirtung kann unter den Pandemie-Bedingungen leider nicht angeboten werden und es ist auch nicht, wie sonst üblich, möglich, spontan mit einem reparaturbedürftigen Gerät vorbeizukommen. Ohne Anmeldung bis zum 28.08. und anschließende Terminzuweisung können keine Reparaturen durchgeführt werden.
Das Repair-Café-Team hofft trotz der erschwerten Bedingungen auf eine rege Teilnahme.
Bündnis für soziale Gerechtigkeit fordert Politik auf, Finanzierung der Pflegeheimplätze zu überdenken Skandalös, demütigend, schäbig, menschenunwürdig. Marion Schaper, Geschäftsführerin des Diakonischen Werks im Kirchenkreis Nienburg, und Werner Behrens, Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Nienburg, fallen beim besten Willen keine freundlicheren Begriffe ein.
Als Mitglieder des Bündnisses für Soziale Gerechtigkeit wenden sie sich erneut an Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann. Ihr Vorwurf: Es kann nicht sein, dass man sich selbst mit einer deutlich überdurchschnittlichen Rente keinen Platz in einem Altenheim leisten kann und stattdessen auf kurz oder lang gezwungen wird, den Gang zum Sozialamt anzutreten.
Die Situation in der stationären Pflege gestaltet sich nach Recherchen von Marion Schaper und Werner Behrens so, dass die Eigenanteile in den Heimen im Landkreis Nienburg zu Beginn des Jahres um 400 bis 500 Euro gestiegen sind und somit jetzt bei durchschnittlich 1.900 bis 2.000 Euro pro Monat liegen. Und das bei einer durchschnittlichen Rentenhöhe von rund 1.325 Euro. Klammert man die Männer aus, kommen Frauen sogar nur auf eine Durchschnittsrente von 981 Euro.
Frauen müssen von 981 Euro Rente leben
Ursache für die massive Anhebung des Eigenanteils für die stationäre Pflege ist das Pflegestärkungsgesetz. Dieses Gesetz beinhaltet zum einen die Entlastung der Angehörigen – sie sind neuerdings bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro von der Zuzahlung befreit – das Pflegestärkungsgesetz führt aber auch dazu, dass dass Pflegepersonal besser bezahlt wird. „Beides begrüßen wir natürlich ausdrücklich“, so Schaper und Behrens weiter. „Es kann jedoch nicht sein, dass diese Kosten von den Pflegebedürftigen aufgebracht werden müssen. Das ist so nicht hinnehmbar.“
Werner Behrens, Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Nienburg, spricht sich energisch gegen die ständig steigende finanzielle Belastung der Bewohner in den Altenheimen aus.
Hinzu komme: Anfang des kommenden Jahres stehen weitere Tariferhöhungen an. „Wo soll das enden? Die jetzige Form der Finanzierung ist doch nicht vom Himmel gefallen. Sie muss dringend überdacht werden“, so Schaper und Behrens weiter.
Die beiden haben außerdem erfahren: Die in dreijährigem Rhythmus erfolgende Überprüfung dessen, ob das Pflegegeld noch ausreichend ist und nicht zu unbilligen Härten führt, findet in diesem Sommer statt. Also vor der Tariferhöhung Anfang kommenden Jahres. „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, so die Bündnis-Sprecher.
Weiter betonen sie: „Aus unserer Sicht muss es möglich sein, dass man sich von einer durchschnittlichen, und einer überdurchschnittlichen Rente sowieso, einen Platz in einem Altenheim oder einer anderen Pflegeeinrichtung leisten können muss. Man zwingt Menschen, die sich bis dato nicht in einer finanziellen Notlage befunden haben, dazu, öffentliche Leistungen zu beantragen.
Vorher müssen aber noch bis zu dem Schonbetrag von 5.000 Euro private Ersparnisse eingesetzt werden. Oder man erreicht so, dass die Angehörigen doch mit Zahlungen eintreten, weil sie ihren Lieben die Scham besetzte Beantragung von Grundsicherung ersparen wollen.“
Die Scham beim Gang zum Sozialamt ersparen
Insgesamt müsse der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das aktuelle Familienmodell nicht mehr so aussieht, dass Familienverbände über Generationen an einem Ort zusammenbleiben und Kranke und Alte in jedem Fall vom Familienverband mitgetragen werden können. Berufsbedingt sei viel Flexibilität nötig, verschiedene Generationen leben an unterschiedlichen Orten. Zudem gebe es viele alte und kranke Menschen, die gar keine Familie haben.
„Aus unserer Sicht ist aufgrund dessen ein bezahlbares, funktionierendes und überprüfbares System der stationären Pflege nötig. Es ist deutlich den Tendenzen zur Anstellung von ausländischen Pflegekräften in Privathaushalten vorzuziehen, die zum Teil unter sehr fragwürdigen Bedingungen beschäftigt werden“, betont Marion Schaper.
Und Werner Behrens ergänzt: „Wie uns das Büro von Bundesgesundheitsminister Spahn mitgeteilt hat, liegen die Investitionskosten in der stationären Pflege – aktuell 516 Euro pro Monat – im Prinzip in der finanziellen Zuständigkeit des Landes. Wenn das Land hier nicht nur für die ambulante Tagespflege, sondern auch für die stationäre Pflege finanziell einstehen würde, wäre auch schon ein Teil des Problems gelöst.“
Quelle: Hagebölling, Die Harke am Sonntag, 19.07.2020
Auch für Marion Schaper, Geschäftsführerin des Diakonischen Werks im Kirchenkreis Nienburg, kann es nicht sein, dass man sich den Platz im Altenheim selbst bei einer überdurchschnittlichen Rente nicht leisten kann.
Bündnis für soziale Gerechtigkeit fordert regionalen Rettungsschirm für von Corona-Krise Betroffene (HamS am 14.06.2019)
Weil die Corona-Krise die Situation für die Menschen im Landkreis Nienburg, die ohnehin schon in prekären Lebensverhältnissen leben, in vielen Fällen noch weiter verschärft hat, fordert das Bündnis für soziale Gerechtigkeit – ein Zusammenschluss von aktuell elf zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Stadt und Kreis – einen ergänzenden kommunalen Rettungsschirm. „Die Schwächeren müssen zusätzlich gestärkt werden“, so die gemeinsame Forderung. Ein entsprechendes Schreiben wurde sowohl an Landrat Detlef Kohlmeier als auch an die Parteien CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke versandt.
Ein wesentlicher Themenbereich rankt sich um die Kinder, bei denen das Homeschooling aus finanziellen Gründen allenfalls per Smartphone stattfinden kann. „Viele Bezieher von Transferleistungen verfügen eher selten über einen PC mit Internetzugang und noch seltener über einen Drucker. Somit können die Kinder mit den Aufgaben, die ihnen per E-Mail gesendet wurden, gar nichts anfangen“, weiß Marion Schaper, Geschäftsführerin des Diakonischen Werks im Kirchenkreis Nienburg, aus ihrer täglichen Arbeit.
Weiterhin betont Schaper. „Das Corona-Paket der Bundesregierung hat ja vor allem die Wirtschaft im Blick und diejenigen, die aus unserer Sicht gar nicht so stark unter den Folgen der Krise leiden. Was deutlich fehlt, ist ein Hilfsprogramm für diejenigen, die Transferleistungen beziehen, Minijobs verloren haben und durch das Homeschooling noch weiter abgehängt werden. Hilfen für Kinder werden nach dem Gießkannenprinzip ausgeschüttet, bedarfs- und einkommensunabhängig, und die niedrigere Mehrwertsteuer wird sich in dem Personenkreis, den wir meinen, auch nicht wirklich niederschlagen.“
Clemens Becker, Sozialberater bei der Diakonie in Nienburg und in Stolzenau, verweist auf die Forderung: „Alle aktuell bestehenden Sanktionen, Rückforderungen, Sanktionen oder Kautionen sind bis auf Weiteres auszusetzen, um die finanzielle Lage der Leistungsberechtigten zu entspannen.“
Aus dem Arbeitskreis „Stoppt Energiesperren“ kommt der dringende Appell: „Der Landkreis Nienburg soll sich bei den Energieversorgern dafür einsetzen, dass Energiesperren bis auf Weiteres ausgesetzt werden.“
Und Werner Behrens als Vertreter des DGB ermutigt – wie auch Marion Schaper und Clemens Becker – die Betroffenen: „Schämen Sie sich nicht, die vielfältigen Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie wegen Corona in Not geraten sind.
Das Bündnis für soziale Gerechtigkeit ist ein Zusammenschluss innerhalb von Das NetzWerk Landkreis Nienburg und setzt sich für mehr soziale Gerechtigkeit im Landkreis ein.
Ihm gehören derzeit folgende zivilgesellschaftlichen Organisationen an:
Die derzeitige Situation stellt uns alle vor vielfältige Herausforderungen. Um die finanziellen Folgen der aktuellen Krise abzufedern, gibt es verschiedene Hilfsprogramme. Wer Beratung zu finanziellen Hilfen, wie wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld, sowie zu Corona-Hilfen in diesen Bereichen benötigt, kann sich an das Diakonische Werk Nienburg wenden. Auch wer Anfragen zum Aufenthaltsrecht, zu Kuren und Familienerholungen oder zur Lebensberatung hat, kann sich gerne melden. Zudem sind die MitarbeiterInnen dort auch bei der Beschaffung von kostengünstigen wiederverwendbaren Masken behilflich. Die unterschiedlichen Dienste des Diakonischen Werkes können in der Geschäftsstelle in der Wilhelmstraße 14 noch nicht wieder wie gewohnt arbeiten. Es werden bis auf weiteres noch keine offenen Sprechstunden stattfinden. Die MitarbeiterInnen sind zurzeit nur per Telefon, Briefpost und per Mail erreichbar.
Die Diakonie Deutschland spricht sich für einen befristeten Corona-Zuschlag für Hartz IV-Bezieherinnen und -Bezieher aus und unterstützt eine entsprechende Petition kirchlicher und gewerkschaftlicher Gruppen: Petition 100 Euro.
Die Politik muss jetzt schnell handeln, damit existenzbedrohliche Armut in Deutschland nicht durch die Corona-Krise wieder zum Normalfall wird.
Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik Diakonie Deutschland: "Nicht nur in die Bilanzen von Unternehmen, sondern auch in die schmalen Geldbeutel von Hartz IV-Bezieherinnen und -Beziehern reißt die Corona-Krise tiefe Löcher. Denn eine außergewöhnliche Belastung durch eine weltweite Pandemie ist in den Berechnungen der Regelsätzen nicht vorgesehen.Deshalb brauchen Menschen in Grundsicherung jetzt einen Zuschlag von 100 Euro für Erwachsene und 80 Euro je Kind für diese außergewöhnliche Belastung.
Die Mehrkosten entstehen, da die Kinder wegen der Schließung von Kindergärten und Schulen kein kostenloses Mittagessen mehr bekommen, Sonderangebote oftmals wegen Hamsterkäufen nicht mehr bekommen und auch viele Tafeln geschlossen sind. Neben der Kontaktsperre bereitet die aktuelle Krise insbesondere Familien in Grundsicherung massive Versorgungsprobleme, die erhebliche Folgen für die Gesundheit haben können."
Es wäre schön, wenn möglichst viele Menschen diese Petition unterstützen und teilen!
Das Corona-Virus hält uns in Schach. Vieles muss neu gedacht, anders gemacht und gelassen werden. Und es gibt an einigen Stellen auch wieder mehr Solidarität.
In dieser Situation wendet sich das Diakonische Werk mit einer zusätzlichen Bitte an alle Menschen, die finanziell bisher nicht unter den Folgen der Krisen-Maßnahmen zu leiden haben.
Viele Menschen geraten durch die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in eine finanzielle Schieflage.
Deshalb unser Apell: Wenn Sie es sich leisten können, kaufen Sie bitte die teureren Produkte und lassen die günstigen Grundnahrungsmittel denen, die jetzt massive finanzielle Probleme haben.“
Wer wenig Geld hat, kann sich in der Regel nicht bevorraten und aktuell auch keine Hamsterkäufe tätigen, die ja ohnehin äußerst unsolidarisch sind und zunehmend unterbunden werden.
Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung bezieht, muss bereits im normalen Alltag jeden Cent umdrehen und kann sich nur für wenige Tage mit den günstigsten Lebensmitteln versorgen. Die Regelsätze sind deutlich zu niedrig bemessen.
Aktuell verlieren viele Menschen ihre Arbeit, Minijobs im Einzelhandel oder in der Gastronomie werden gekündigt, Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen, können nicht mehr die Verpflegung der Kinder in Schule oder Kindergarten in Anspruch nehmen. Hinzu kommen alte und kranke Menschen, die keine Angehörigen oder Nachbarn haben, die für sie einkaufen können, so sind sie gezwungen, sich Lebensmittel liefern zu lassen, was deutliche Mehrkosten bedeutet.
Das Rettungspaket der Bundesregierung wird für einige Hilfe bringen, aber nicht das ganze Ausmaß Not auffangen können.
Insofern - seien Sie nicht nur solidarisch in Bezug auf das Kontaktverbot. Seien Sie auch solidarisch beim Einkauf von Lebensmitteln, das ist unsere eindringliche Bitte.
Die aktuelle Pandemie bedroht nicht nur die Gesundheit. Soziale und finanzielle Probleme machen den Menschen auch weiter zu schaffen. Auch, wenn wir bis auf weiteres keine Sprechstunden durchführen und keine persönlichen Gesprächstermine vergeben können, sind wir weiterhin mit etwas eingeschränktem Dienst für Ihre Fragen und Sorgen in diesen Bereichen da.
Einige geraten derzeitig in finanzielle Probleme, weil sie ihre Arbeit verlieren oder der Arbeitgeber vielleicht nicht rechtzeitig zahlt. Falls es Sie auch betrifft und Sie in eine finanzielle Schieflage geraten, können Sie grundsätzlich einen Antrag auf Sozialleistungen stellen.
Das Diakonische Werk empfiehlt deshalb, zur Fristwahrung beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") einzureichen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, weil man zu viel Geld hat oder in dem Fall Wohngeld bzw. Kinderzuschlag infrage kämen, kann man die entsprechenden Anträge auch noch nachträglich stellen, ohne Geld zu verlieren.
Zur Fristwahrung reicht ein formloser Brief ("Hiermit beantrage ich Arbeitslosengeld II, weil mein Einkommen nicht zur Deckung meines Lebensbedarfes reicht"). Die Unterlagen können dann nachgereicht werden, sobald das Jobcenter wieder geöffnet hat. Auch ein telefonischer Antrag oder eine E-Mail reichen aus, um die Frist zu wahren. Die Kontaktdaten des Jobcenters sind:
Wichtig ist: Die Anträge müssen immer sofort, noch im laufenden Monat gestellt werden.
Bei weiteren Fragen können Sie gern auch an Clemens Becker wenden. Herr Becker ist dienstags und donnerstags unter der Telefonnummer 05021 / 9796 – 13 zu erreichen. Sie können Ihr Anliegen auch per Mail an ihn richten, unter Sozialberatung.DWNienburg@evlka.de .
Alle unsere Beratungsdienste sind telefonisch (zum Teil über Anrufbeantworter) oder per Mail für Ihre Anliegen erreichbar. Die Kontaktdaten finden sie hier auf den Seiten der einzelnen Bereiche.
Passen Sie gut auf sich und andere auf und bleiben/werden Sie gesund!
Aus aktuellem Anlass schließen wir ab sofort unsere Dienststelle auf unbestimmte Zeit für Besucher und Besucherinnen. Somit finden die Sprechstunden unserer Beratungsdienste, sowie einzelne Gesprächstermine nicht statt. In Notfällen sind wir zeitweise telefonisch erreichbar.
Unter dem Motto "Wegwerfen? Denkste!" bietet das Diakonische Werk in Kooperation mit der Volkshochschule Nienburg in der Regel jeweils am ersten Donnerstag im Monat ein Repair Café an.
Dort können unter Anleitung von fachkundigen Reparateur*innen defekte Haushaltsgeräte, Fahrräder, Nähmaschinen, Computer und Elektro- und Elektronikgeräte, sowie Textilien gegen eine Spende repariert werden. Dazu gibt es Kaffee, Tee, Gebäck, gute Tipps und nette Gespräche.
Das nächste Repair Café findet
am Donnerstag, 05. März 2020 von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
im Forum der Volkshochschule, Rühmkorffstr. 12, 31582 Nienburg